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Die Schulordnung


1.Unsere Schulgemeinschaft

Also lautet der Beschluß:
daß der Mensch was lernen muß.
– Nicht allein das A-B-C
bringt den Menschen in die Höh'.
– Wilhelm Busch

Wissen vermitteln – Werte vermitteln – Sozialen Umgang lernen

Erziehung entsteht im Zusammenspiel zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern. Dabei steht für uns im Vordergrund: Was ist für die Person wichtig? Was ist für die Gesellschaft wichtig?

Wir überlegen zusammen, ob der Weg gut und richtig ist, den man gemeinsam geht. Dazu nehmen wir uns Zeit für Klassengespräche und persönliche Gespräche. Die individuelle Beratung aller Schülerinnen und Schüler ist uns wichtig.

Grenzen setzen, um Sicherheit zu vermitteln

Wir bieten Orientierung, Unterstützung und Begrenzung, weil Grenzen auch Sicherheit geben. Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler wachsen lassen und ihnen einen Rahmen geben. Dieser Rahmen besteht aus:

  • gemeinsamen, nachvollziehbaren Regeln, die ihnen Sicherheit im Umgang miteinander bieten (siehe Schulregeln).
  • Regeln, die als Leitfaden für den schulischen Erfolg verstanden werden können.
  • Besprechen von Gesprächsregeln, um für ein gutes Miteinander innerhalb der Klasse zu sorgen, das Verständnis und die Akzeptanz zu erhöhen.
  • Regeln, die wir aktuellen Begebenheiten und gesellschaftlichen Anforderungen anpassen.

Respekt und Toleranz: Was du nicht willst, das man dir tu, das füge auch keinem anderen zu!

Wir wollen, dass unsere Schülerinnen und Schüler ihren Verstand benutzen und ihrem Verstand vertrauen. Dazu gehört, dass sie ihren Selbstwert kennen, aber auch andere Menschen so akzeptieren, wie sie sind.

Vorbild sein

Erziehung muss vorgelebt werden! Wir sollten andere so behandeln, wie wir selbst behandelt werden wollen.

Die Lehrerinnen und Lehrer der Wilhelm-Busch-Realschule leben einen toleranten und respektvollen Umgang vor und haben eine Vorbildfunktion. Alles, was wir von den Schülerinnen und Schülern erwarten, müssen die Schülerinnen und Schüler im Umgang mit uns erleben können.

Gemeinsam lachen

Unsere Schülerinnen und Schüler sollen gern in unsere Schule gehen. Dazu gehört, dass wir gemeinsam Spaß haben und über uns lachen können. Das A und O dafür ist das gegenseitige Vertrauen und die Sicherheit, dass wir uns aufeinander verlassen können.


2. Eltern-Engagement

Die Eltern

  • sind Teil der Schulgemeinschaft.
  • tragen dafür Sorge, dass Respekt und Verzicht auf Gewaltdrohungen auch zuhause gelten.
  • lassen sich jeden Tag das Schulbegleitheft zeigen.

Darüber hinaus wünschen wir uns sehr, dass die Eltern ihre Erziehungsverantwortung gegenüber ihren Kindern voll wahrnehmen und aktiv an ihrem Schulleben mitwirken (z.B. Besuch der Elternabende, Unterstützung des Fördervereins usw.), sich vertrauensvoll an den Klassenlehrer als Ansprechpartner wenden.


3. Unterrichts- und Pausenzeiten

1. Std.

08.00 Uhr bis 08.45 Uhr

2. Std.

08.50 Uhr bis 09.35 Uhr

1. große Pause

09.35 Uhr bis 09.55 Uhr

3. Std.
09.55 Uhr bis 10.40 Uhr
4. Std.
10.45 Uhr bis 11.30 Uhr
2. große Pause

11.30 Uhr bis 11.45 Uhr

5. Std.
11.45 Uhr bis 12.30 Uhr
6. Std.
12.35 Uhr bis 13.20 Uhr
7. Std.

13.25 Uhr bis 14.10 Uhr

8. Std.

14.15 Uhr bis 15.00 Uhr

9. Std.

15.05 Uhr bis 15.50 Uhr

Kurzstunden I

1. Std.

08.00 Uhr bis 08.30 Uhr

2. Std.

08.35 Uhr bis 09.05 Uhr

1. große Pause

10 Minuten

3. Std.
09.15 Uhr bis 09.45 Uhr
4. Std.
09.50 Uhr bis 10.20 Uhr
2. große Pause

10 Minuten

5. Std.
10.30 Uhr bis 11.00 Uhr
6. Std.
11.05 Uhr bis 11.35 Uhr
7. Std.

fällt aus

 8. Std.
fällt aus 
   

Kurzstunden II

1. Std.

08.00 Uhr bis 08.45 Uhr

normale Länge
2. Std.

08.50 Uhr bis 09.35 Uhr

normale Länge
Pause

15 Minuten

 
3. Std.

09.50 Uhr bis 10.20 Uhr

Kurzstunde
4. Std.

10.25 Uhr bis 10.55 Uhr

Kurzstunde
Pause

10 Minuten

 
5. Std.

11.05 Uhr bis 11.35 Uhr

Kurzstunde
6. Std.

11.40 Uhr bis 12.10 Uhr

Kurzstunde
7. Std.

fällt aus

 
8. Std.

fällt aus

 

4. Verhalten in der Schule

4.1 Schulregeln

4.1.1 Schulleben

  1. Alle haben das Recht auf ungestörten Unterricht.
  2. Alle haben die Pflicht, zu einem störungsfreien Unterricht beizutragen.
  3. Wir grüßen uns und gehen höflich und respektvoll miteinander um.
  4. Wir grenzen niemanden aus (Mobbing, Cyber-Mobbing).
  5. Wir befolgen die Gesprächsregeln:
  • die Meinung der anderen zu akzeptieren.
  • die anderen nicht zu unterbrechen.
  • auf die Redebeiträge der anderen einzugehen.
  • den anderen Mut zu machen.

4.2 Unterricht

  • Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  • Die Unterlagen für die jeweilige Unterrichtsstunde sind vorbereitet und liegen bereit.
  • Während des Unterrichts wird nicht gegessen.
  • Das Trinken kann nach Rücksprache mit der jeweiligen Lehrperson gestattet werden. In den Fachräumen ist das Trinken verboten.
  • Störungen des Unterrichts wie Unterhaltungen, „In-die-Klasse-Rufen“, Umherlaufen o.Ä. beeinträchtigen das gemeinsame Lernen.
  • Das Verlassen des Klassenraumes während des Unterrichts ist nur in Ausnahmefällen mit Erlaubnis des Lehrers /der Lehrerin möglich.
  • Die Lehrkraft beendet den Unterricht.
  • Danach verlassen wir zügig den Unterrichtsraum.

Bei wiederholtem Fehlverhalten, erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten und an die Klassenleitung.

4.3 Verhalten auf dem Schulgelände

Das Schulgelände darf während der Schulzeit nicht verlassen werden. Zum Schulgelände gehören das Schulgebäude, der Schulhof und das Außengelände hinter der Schule (siehe Plan). Der Parkplatz gehört nicht zum Pausengelände.

Schulhof

4.4 Verhalten vor dem Unterricht

Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Nach dem ersten Klingeln, um 7.55 Uhr, betreten die Schülerinnen und Schüler rücksichtsvoll das Gebäude und begeben sich unverzüglich in die Klassenräume, zu den Fachräumen oder zu den mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern vereinbarten Treffpunkten.

Bei ungünstiger Witterung können sich die Schülerinnen und Schüler bereits ab 7.45 Uhr im Pädagogischen Zentrum (PZ) aufhalten.

Auch bei späterem Unterrichtsbeginn können sich die Schülerinnen und Schüler im PZ aufhalten. Dies ist jedoch nur gestattet, wenn der Unterricht in den umliegenden Fachräumen nicht gestört wird.

Die fünften und sechsten Klassen warten vor der ersten, dritten und fünften Stunde im PZ auf die Lehrkraft.

4.5 Verhalten in der Pause

  • Wir begeben uns zügig auf das Pausengelände.
  • Wir drängeln nicht, schubsen nicht und gehen auf direktem Weg in die Pause.
  • Die Lehrkraft verlässt in der Regel zuletzt den Raum.
  • Wir verlassen nicht das Schulgelände.
  • Bei Regen und Schnee können wir im PZ bleiben (Klingelzeichen beachten).
  • Im PZ sind Herumrennen, Schreien und Ballspielen verboten.
  • Müll gehört in den Mülleimer.
  • In der Pause werden nur die Seiteneingänge benutzt, nicht der Weg durch die Milchbar oder den Haupteingang.
  • In den Pausen organisieren die achten Klassen den Toilettendienst. Dabei achten sie auch darauf, dass die Toiletten nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler können in den Pausen das Angebot von Max und Moritz nutzen (neben dem Sanitätsraum, außer in den Regenpausen).
  • Sowie die Schülerbücherei besuchen (montags, mittwochs und freitags in der 1. großen Pause).

4.6 Verhalten nach dem Unterricht

Die Schülerinnen und Schüler stellen die Stühle hoch, schließen die Fenster und räumen ihren Platz auf. Sie verlassen den Raum in einem sauberen Zustand, bei größerer Verschmutzung wird mit einem Besen durchgefegt. Die sechsten Klassen übernehmen nach dem Unterricht den PZ-Dienst.

Nach Unterrichtsschluss gehen die Schülerinnen und Schüler in die Betreuung bzw. nach Hause.


5. Was sonst noch wichtig ist

5.1 Angemessene Kleidung

Es ist untersagt, im Schulgebäude Mützen, Kappen, Stirnbänder, Kapuzen usw. zu tragen. Auch Handschuhe werden ausgezogen. Im Klassenraum werden Umhängetaschen abgenommen und Jacken ausgezogen.

Die Kleidung darf nicht zu freizügig sein. Zu tiefe Ausschnitte und bauchfreie Oberteile sind nicht erlaubt. Röcke und Hosen sollten mindestens bis zur Mitte des Oberschenkels reichen.

Das Tragen von Badelatschen ist nur während des Schwimmunterrichts in der Schwimmhalle erlaubt, nicht im Schulgebäude.

Kleidung darf keine Aufdrucke mit verbotenen Substanzen (Drogen) oder Schimpfwörtern sowie politischen Äußerungen haben.

Bei nicht angemessener Kleidung wird die Schülerin oder der Schüler zum Umziehen nach Hause geschickt.

Die von den Sportlehrerinnen und -lehrern vorgegebenen Bekleidungsregeln sind einzuhalten.

5.2 Handys, Smartphones, elektronische Medien

  • Müssen während der Schulzeit (8:00 - 15:30 Uhr) und auf dem gesamten Schulgelände in der Schultasche bleiben.
  • Sind bei Klassenarbeiten, Tests und der ZP verboten und werden eingesammelt.
  • werden bei Verstoß der Lehrkraft ausgehändigt und können beim ersten und zweiten Verstoß nach dem Unterricht im Sekretariat abgeholt werden. Ab dem dritten Verstoß folgt ein persönliches Gespräch mit dem Erziehungsberechtigten, dem das Gerät ausgehändigt wird.
  • Die Nutzung bei Ausflügen und Klassenfahrten regelt die begleitende Lehrkraft.
  • Im Ausnahmefall kann eine Lehrperson die Handynutzung genehmigen.
  • Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist untersagt und strafbar.
  • Das Verhalten in WhatsApp-Gruppen (oder anderen Social Media) ist fair, freundlich und respektvoll und darf keinen negativen Einfluss auf die Schulgemeinschaft haben.

5.3 Verbote

  • Es herrscht absolutes Rauch-, Alkohol- und Rauschmittelverbot
  • Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist absolut verboten.
  • Schulfremde Personen auf dem Schulgelände sind der Pausenaufsicht bzw. im Sekretariat zu melden.
  • Das Anstellen vor der Milchbar muss ruhig und ohne Drängeln erfolgen.

6. Regelung bei Krankheit und Fehlzeiten

  • Ab 7:30 Uhr des ersten Fehltages benachrichtigen die Erziehungsberechtigten telefonisch die Schule bzw. die/den Klassenlehrer/in.
  • Bei Wiedererscheinen nach einem oder mehreren Fehltagen legen die Schülerinnen und Schüler SPÄTESTENS nach 3 Tagen selbstständig eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten (z.B. wegen Krankheit) vor.
  • Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann - und wird - die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen (gem. § 43,2 Schulgesetz NRW).
  • Beim Fehlen direkt vor und nach den Ferien muss ein Erziehungsberechtigter die Entschuldigung persönlich an diesem Tag im Sekretariat der Schule abgeben.
  • Bei Fehlen während Klassenarbeiten oder sonstigen schriftlichen Leistungsüberprüfungen muss der Schüler/die Schülerin damit rechnen, diese am ersten Tag der Rückkehr nachzuholen.
  • Fehlt eine Schülerin/ein Schüler bei einer Klassenarbeit oder sonstigen (schriftlichen) Leistungsüberprüfungen, muss die Schülerin/der Schüler damit rechnen, diese am ersten Tag der Rückkehr nachzuholen. Bei einer vorliegenden Attestpflicht muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Bei einer schriftlichen Entschuldigung durch die Eltern (ohne Attestpflicht) muss auf der Entschuldigung die Kenntnis über die versäumte Leistungsüberprüfung vermerkt werden.
  • Fehlzeiten für religiöse Feiertage (Konfirmation, Zuckerfest, Opferfest) müssen IM VORFELD SCHRIFTLICH bei der Klassenleitung beantragt werden. Ansonsten gilt das Versäumnis als unentschuldigt. Bei mehreren Feiertagen wird maximal 1 Tag pro Fest gewährt.
  • Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler während der Unterrichtszeit, wird nach Rücksprache mit den Eltern ein Entlasszettel ausgefüllt und von einer Lehrkraft unterschrieben.

Die fehlenden Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, selbständig das versäumte Unterrichtspensum nachzuarbeiten.


7. Verhalten bei Feuer- und Amokübungen

Feuer- und Amokübungen werden regelmäßig durchgeführt. Die Regeln für das Verhalten bei Feuer- oder Amokalarm hängen in jedem Klassenraum aus.


8. Besprechung der Schulordnung

Die Schulordnung wird in jedem Schuljahr mit der Klasse und der Klassenpflegschaft besprochen.

Am 24.09.2018 wurde sie von der Schulkonferenz verabschiedet.


9. Kenntnisnahme

Hiermit bestätigen wir die Kenntnisnahme der Schulordnung:

Unterschrift der Eltern / Erziehungsberechtigten

Unterschrift der Schülerin/des Schülers


10. Anschrift

Wilhelm-Busch-Realschule
Höfkerstr. 7
44149 Dortmund
Tel.: +49 231 5021370 (Sekretariat)
Fax: +49 231 5021399
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Homepage: http://www.wbr-do.de

10.1 Ansprechpartner

Schulleiterin
Simone Linnewerth

1. Stellvertreter
Sascha Konrad

2. Stellvertreterin
Kathrin Augustin

Sekretariat
Frau Reimer
Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 07:30 bis 14:00 Uhr

Schulsozialarbeiter
Rolf Thielmann

Schulseelsorgerin
Iris Lage

Schulhausmeister
Herr Palamito
Öffnungszeiten: Montag – Freitag ab 07:30 Uhr

Betreuungskraft
Frau Hoff
(Toilettenschlüssel, Vorbereitung des Entlassungszettels in der 1.- 4. Std.)

Anschrift

Wilhelm-Busch-Realschule
Höfkerstr. 7
44149 Dortmund

Kontakt
  • 0231 5021370

  • 0231 47789889

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