Änderungen der Regeln zum Infektionsschutz (gültig ab 02.11.2021)
Die Landesregierung von NRW hat beschlossen, dass die Maskenpflicht an den Sitzplätzen ab dem 02.11.2021 aufgehoben wird. Voraussetzung dafür ist, dass die bekannten und bewährten Schutzmaßnahmen wie das
+ regelmäßige Lüften
und
+ das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln (Abstand möglichst 1,5 m, regelmäßiges Händewaschen bzw. Desinfektion, Flächendesinfektion…)
weiterhin konsequent umgesetzt werden.
Das bedeutet konkret, dass das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung am festen Sitzplatz in den Unterrichtsräumen nicht mehr verpflichtend ist. Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer ist selbstverständlich möglich und wird auch empfohlen. Beim Verlassen des festen Sitzplatzes besteht jedoch die Pflicht zum Tragen einer Maske (beispielsweise bei Partner- oder Gruppenarbeiten oder Arbeit mit wechselnden Partnern).
Das Tragen der Maske innerhalb des gesamten Schulgebäudes gilt weiterhin. Für alle nicht immunisierten Personen werden weiterhin wöchentlich 3 Corona-Selbsttests nach dem bekannten Prinzip durchgeführt.
Bitte beachten:
Bitte denken Sie / denkt auch weiter daran, dass vor dem Eintritt in das Schulgebäude geklärt sein muss, dass keinerlei Symptome einer Corona-Erkrankung vorliegen!
Sollten Symptome vorliegen, sollte die Schule erst einmal nicht betreten werden und im Sinne aller Beteiligten der Schulgemeinschaft ärztlich abgeklärt werden, ob und wann ein Schulbesuch möglich ist.
Für alle Besucher gilt nach wie vor die 3G-Regelung, die auch kontrolliert wird. Auch dieses bitten wir mit Blick auf die Gesundheit aller am Schulleben beteiligten Personen unbedingt zu beachten.
Terminerinnerung:
Bitte denken Sie an den Elternsprechtag in diesem Monat, der am 29.11.2021 stattfindet. Genaue Informationen zum Ablauf und Zeitrahmen werden Ihnen rechtzeitig zugehen.